Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-07-03, Verg 51/16

Verg 51/16Obergericht03.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 51/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-03

Aktenzeichen: Verg 51/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0703.VERG51.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Der Beschluss des Senats vom 08.12.2016, mit dem die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, vom 11. November 2016 (VK VOL 14/2016) bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert worden ist, wird aufgehoben.

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB a.F. bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.

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