4 U 99/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-06-28, 4 U 99/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-06-28, 4 U 99/17
4 U 99/17Obergericht28.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 99/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-28
Aktenzeichen: 4 U 99/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0628.4U99.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.03.2017 verkündete Urteil der9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens – einschließlich die Kosten der Nebenintervention - trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten zu 1. und 2. durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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