Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-06-12, Verg 8/19

Verg 8/19Obergericht12.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 8/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-06-12

Aktenzeichen: Verg 8/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0612.VERG8.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: der Vergabesenat

Tenor

I.

Auf die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen und der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vergabekammer Westfalen, Spruchkörper Münster, vom 22. Februar 2019, VK 1 – 40/18, aufgehoben und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen für deren zweckentsprechende Rechtsverfolgung sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Die Zuziehung von Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin und die Beigeladene im Verfahren vor der Vergabekammer wird für notwendig erklärt.

III.

Wert des Beschwerdeverfahrens: 160.000 €.

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