Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-06-11, 25 Wx 76/17

25 Wx 76/17Obergericht11.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 25 Wx 76/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-06-11

Aktenzeichen: 25 Wx 76/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0611.25WX76.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

I.

Das Standesamt A., Beteiligter zu 2), wird angewiesen, den Geburtsregistereintrag Nr. .../1965 des Standesamtes A. dahin zu berichtigen, dass die Angabe zum Geschlecht der antragstellenden Partei gestrichen wird.

II.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

III.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5000 € festgesetzt.

IV.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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