Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-06-04, Kart 2/16 (V)

Kart 2/16 (V)Obergericht04.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 2/16 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-06-04

Aktenzeichen: Kart 2/16 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0604.KART2.16V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. wird der Beschluss des Bundeskartellamts vom 22. Dezember 2015 (B 9 – 121/13) aufgehoben.

  • II. Das Bundeskartellamt trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens. Es hat den Beteiligten zu 1. und zu 2. zudem die ihnen in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

  • III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

  • IV. Der Streitwert wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt.

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