Kart 2/16 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-06-04, Kart 2/16 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-06-04, Kart 2/16 (V)
Kart 2/16 (V)Obergericht04.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 2/16 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-06-04
Aktenzeichen: Kart 2/16 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0604.KART2.16V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. wird der Beschluss des Bundeskartellamts vom 22. Dezember 2015 (B 9 – 121/13) aufgehoben.
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II. Das Bundeskartellamt trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens. Es hat den Beteiligten zu 1. und zu 2. zudem die ihnen in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
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III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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IV. Der Streitwert wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt.
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