Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-29, Verg 55/18

Verg 55/18Obergericht29.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 55/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-05-29

Aktenzeichen: Verg 55/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0529.VERG55.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenbeschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 11.09.2018 (VK 1 – 65/18) teilweise abgeändert und um folgende Feststellung ergänzt:

Für die Antragstellerin war die Hinzuziehung von Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

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