2 U 51/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-23, 2 U 51/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-23, 2 U 51/18
2 U 51/18Obergericht23.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 51/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-23
Aktenzeichen: 2 U 51/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0523.2U51.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
- I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. März 2018 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
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II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.
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III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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IV. Die Revision wird zugelassen.
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V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 100.000,- € festgesetzt.
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