27 U 12/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-20, 27 U 12/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-20, 27 U 12/18
27 U 12/18Obergericht20.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 27 U 12/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-20
Aktenzeichen: 27 U 12/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0520.27U12.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das am 26.04.2018 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (14d O 18/16) werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin 13 % und die Beklagte 87 % zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Im Umfang der Zurückweisung des Rechtsmittels der Beklagten wird die Revision zugelassen.
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