Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-20, 27 U 1/18

27 U 1/18Obergericht20.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 27 U 1/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-20

Aktenzeichen: 27 U 1/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0520.27U1.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.12.2017 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (14d O 1/17) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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