Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-02-13, 27 U 8/17

27 U 8/17Obergericht13.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 27 U 8/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-13

Aktenzeichen: 27 U 8/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0213.27U8.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. Februar 2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (Az. 4 O 99/16) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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