Verg 9/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-31, Verg 9/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-31, Verg 9/18
Verg 9/18Obergericht31.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 9/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-01-31
Aktenzeichen: Verg 9/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0131.VERG9.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenbeschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 16.01.2018 (VK 2 – 110/17) bezüglich Ziffer 3 des Beschlusstenors aufgehoben.
Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer war nicht notwendig.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat, mit Ausnahme etwaiger Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt, die Antragsgegnerin zu tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 6.000,- € festgesetzt.
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