7 StS 5/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-19, 7 StS 5/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-19, 7 StS 5/17
7 StS 5/17Obergericht19.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 StS 5/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-19
Aktenzeichen: 7 StS 5/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0119.7STS5.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Strafsenat
Tenor
Der Angeklagte B_1 wird wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in vier Fällen, davon in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe, sowie wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
fünf Jahren und drei Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte B_2 wird wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe zu einer Freiheitsstrafe von
drei Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Im Übrigen werden die Angeklagten freigesprochen.
Im Umfang des Freispruchs trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten. Im Übrigen haben diese die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewendete Vorschriften:
Angeklagter B_1: § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1, §§ 52, 53 StGB; § 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG;
Angeklagter B_2: § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, § 52 StGB; § 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG.
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