Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-09, 2 U 27/18

2 U 27/18Obergericht09.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 27/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-09

Aktenzeichen: 2 U 27/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0109.2U27.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Berufung gegen das am 5. Juli 2018 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

  • II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  • III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Der Streitwert wird auf 1.500.000,- € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.