Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-12-20, 20 U 160/17

20 U 160/17Obergericht20.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 160/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-20

Aktenzeichen: 20 U 160/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1220.20U160.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 30. August 2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung hinsichtlich der Verurteilung zur Unterlassung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,- € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Vollstreckung hinsichtlich der Verurteilung zur Zahlung und hinsichtlich der Kostenentscheidung kann die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.

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