Kart 3/18 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-12-05, Kart 3/18 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-12-05, Kart 3/18 (V)
Kart 3/18 (V)Obergericht05.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 3/18 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-05
Aktenzeichen: Kart 3/18 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1205.KART3.18V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 23. November 2017 (Az.: B 6 – 35/17) wird zurückgewiesen.
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II. Die Beteiligte zu 1. trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Sie hat dem Bundeskartellamt die ihm entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten.
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III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6,9 Mio. Euro festgesetzt.
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