Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-29, 3 Va 5/18

3 Va 5/18Obergericht29.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Va 5/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-11-29

Aktenzeichen: 3 Va 5/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1129.3VA5.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

1.Soweit sich der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versagung von Einsicht in den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan (nebst Änderungsbeschlüssen) des 19. Zivilsenats für 2017 richtet, wird er zurückgewiesen.

2.Im übrigen wird der Antragsgegner, insoweit unter Aufhebung seines Bescheides vom 22. März 2018, verpflichtet, dem Antragsteller Einsicht in den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan des 19. Zivilsenats für 2018 einschließlich etwaiger Änderungsbeschlüsse durch Übersendung – gegebenenfalls: je – eines Ausdrucks zu gewähren.

3.Zum Ausspruch zu 2. wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.

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