13 U 59/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-29, 13 U 59/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-29, 13 U 59/18
13 U 59/18Obergericht29.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 13 U 59/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-29
Aktenzeichen: 13 U 59/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1129.13U59.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 5. April 2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer – Einzelrichterin - des Landgerichts Mönchengladbach wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert der Berufung: 63.288,44 €.
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