6 AktG 1/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-22, 6 AktG 1/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-22, 6 AktG 1/18
6 AktG 1/18Obergericht22.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 6 AktG 1/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-22
Aktenzeichen: 6 AktG 1/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1122.6AKTG1.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
| 1.
Es wird festgestellt, dass die Erhebung der beim Landgericht Düsseldorf - Kammer für Handelssachen - unter dem Az. 39 O 50/18 anhängigen Klage der Antragsgegnerin gegen den zu Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 19.07.2018 gefassten Beschluss, das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit 51.480.000,00 €, eingeteilt in 19.800.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, um bis zu 77.220.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 29.700.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen auf bis zu 128.700.000,00 €, eingeteilt in 49.500.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen, der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Duisburg nicht entgegensteht und die von der Antragsgegnerin behaupteten Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.
| Die Kosten des Freigabeverfahrens einschließlich der Kosten der Ne-benintervention hat die Antragsgegnerin zu tragen. |
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