13 U 9/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-22, 13 U 9/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-22, 13 U 9/18
13 U 9/18Obergericht22.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 13 U 9/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-22
Aktenzeichen: 13 U 9/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1122.13U9.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das das am 25.01.2018 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Einzelrichter – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.571,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.05.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert der Berufung: 5.571,30 €.
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