Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-19, 17 U 34/18

17 U 34/18Obergericht19.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 17 U 34/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-11-19

Aktenzeichen: 17 U 34/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1119.17U34.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.01.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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