I-2 U 34/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-15, I-2 U 34/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-15, I-2 U 34/17
I-2 U 34/17Obergericht15.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 34/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-15
Aktenzeichen: I-2 U 34/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1115.I2U34.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
- I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Juli 2017 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
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II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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III. Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.
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