Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-09, 22 U 2/18

22 U 2/18Obergericht09.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 22 U 2/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-09

Aktenzeichen: 22 U 2/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1109.22U2.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 06.12.2017 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld, Az. 2 O 132/17, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil und das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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