3 Kart 67/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-07, 3 Kart 67/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-07, 3 Kart 67/17
3 Kart 67/17Obergericht07.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 67/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-07
Aktenzeichen: 3 Kart 67/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1107.3KART67.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 11.07.2017 (BK8-17/1835-81) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Bundesnetzagentur werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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