24 U 211/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-06, 24 U 211/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-06, 24 U 211/17
24 U 211/17Obergericht06.11.2018
Regest
Leitsatz: Zu den Voraussetzungen eines wirksamen Verzichts auf die Geltendmachung von Bergschadenansprüchen; Verjährung nach § 117 Abs. 2 BbergG; Voraussetzungen eines merkantilen Minderwerts nach der Reparatur von Bergschäden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 211/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-06
Aktenzeichen: 24 U 211/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1106.24U211.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Leitsätze
Leitsatz:
Zu den Voraussetzungen eines wirksamen Verzichts auf die Geltendmachung von Bergschadenansprüchen; Verjährung nach § 117 Abs. 2 BbergG; Voraussetzungen eines merkantilen Minderwerts nach der Reparatur von Bergschäden.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. November 2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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