Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-31, Verg 37/18

Verg 37/18Obergericht31.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 37/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-31

Aktenzeichen: Verg 37/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1031.VERG37.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I.

Der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 7. Mai 2018, VK 1 – 31/18, wird im Ausspruch zu 1. aufgehoben.

II.

Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist nicht eröffnet.

Das Verfahren wird an das Sozialgericht Braunschweig verwiesen.

III.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.

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