2 U 2/17 (Kart)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-31, 2 U 2/17 (Kart)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-31, 2 U 2/17 (Kart)
2 U 2/17 (Kart)Obergericht31.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 2/17 (Kart) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-31
Aktenzeichen: 2 U 2/17 (Kart)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1031.2U2.17KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.12.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (Az. 8 O 14/15 Kart.) wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
III.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zu 3. vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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