Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-29, U (Kart) 1/17

U (Kart) 1/17Obergericht29.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 1/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-29

Aktenzeichen: U (Kart) 1/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1029.U.KART1.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wird das am 22. August 2018 verkündete Senatsurteil wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt und neu gefasst:

  • Die unter II.B.Ba.3.c.bb. der Urteilsgründe (Umdruck S. 29 f.) erfolgten Ausführungen

„… und dass ausweislich der Feststellungen des Bundeskartellamts U. und W. im Geschäftsbereich Weichen einen gemeinsamen Marktanteil von 90 % angestrebt hatten“

werden durch folgende Ausführungen ersetzt:

„… und dass ausweislich der Feststellungen des Bundeskartellamts U. und W. im Geschäftsbereich Schienen einen gemeinsamen Marktanteil von 90 % angestrebt hatten“.

  • Die unter I.3. der Urteilsgründe (Umdruck S. 7) erfolgten Ausführungen

„Hierdurch sei ihr ein Schaden entstanden, der – wie sie mit ihrem in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vom 4. April 2018 überreichten Schriftsatz vom selben Tage (GA 1924 ff.) reklamiert – insgesamt zumindest 102.668,08 € betrage“

werden durch folgende Ausführungen ersetzt:

„Hierdurch sei ihr ein Schaden entstanden, der – wie sie mit ihrem in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vom 4. April 2018 überreichten Schriftsatz vom selben Tage (GA 1924 ff.) reklamiert – insgesamt zumindest 102.662,08 € betrage“.

  • II. Die weitergehenden Anträge der Beklagten zu 4. bis. 7. und der Beklagten zu 3. vom 20. bzw. 21. September 2018, das vorbezeichnete Senatsurteil bzw. seinen Tatbestand zu berichtigen, werden zurückgewiesen.

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