Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-19, 4 U 10/18

4 U 10/18Obergericht19.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 10/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-19

Aktenzeichen: 4 U 10/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1019.4U10.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 5. Zivilkammer des LG Krefeld vom 21.12.2017 abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Beklagte der A. Hydro GmbH, E.-Weg …, 8… R., anlässlich des Einsturzes des Zuflusstunnels zu dem Wasserkraftwerk in G., Schottland, Anfang August 2009 (Schaden-Nr. der Beklagten: H. …) und der daraus resultierenden Inanspruchnahme auf Schadenersatz durch die H. S. AG und die H. (UK) C. Limited mit Klage vom 27.06.2014 vor dem Court of Session in Edingburgh, Schottland, bedingungsgemäßen Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung mit der Versicherungsschein-Nr. … zu gewähren hat.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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