Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-18, 2 U 73/14

2 U 73/14Obergericht18.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 73/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-18

Aktenzeichen: 2 U 73/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1018.2U73.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Berufung gegen am 10. Oktober 2014 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

  • II. Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  • III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 375.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Der Streitwert wird auf 375.000,- € festgesetzt.

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