2 U 73/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-18, 2 U 73/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-18, 2 U 73/14
2 U 73/14Obergericht18.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 73/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-18
Aktenzeichen: 2 U 73/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1018.2U73.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufung gegen am 10. Oktober 2014 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
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II. Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 375.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert wird auf 375.000,- € festgesetzt.
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