Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-11, 3 RVs 58/18

3 RVs 58/18Obergericht11.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 RVs 58/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-11

Aktenzeichen: 3 RVs 58/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1011.3RVS58.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafsenat

Tenor

  • 1. Der Schuldspruch des angefochtenen Urteils wird bezüglich des Angeklagten J. der Klarheit halber wie folgt neugefasst:

Der Angeklagte ist des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig.

  • 2. Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen hinsichtlich der Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Abteilung des Amtsgerichts –Schöffengericht – Solingen zurückverwiesen.

  • 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.

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