III-6 StS 5/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-10, III-6 StS 5/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-10, III-6 StS 5/18
III-6 StS 5/18Obergericht10.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-6 StS 5/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-10
Aktenzeichen: III-6 StS 5/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1010.III6STS5.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Strafsenat
Tenor
I.
Das Hauptverfahren wird aus Rechtsgründen nicht eröffnet. Die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 6. Juli 2018 (2 StE 6/18-9) wird nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.
II.
Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 23. März 2018 gegen den Angeschuldigten (2 BGs 189/18) wird aufgehoben.
III.
Die Staatskasse hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten zu tragen.
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