Verg 50/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-26, Verg 50/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-26, Verg 50/18
Verg 50/18Obergericht26.09.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 50/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-26
Aktenzeichen: Verg 50/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0926.VERG50.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf Antrag der Antragstellerin wird die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 15.08.2018 (VK 1 – 69/18) bis zur abschließenden Entscheidung über ihren Antrag nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB einstweilen wiederhergestellt.
Die Antragsgegner erhalten Gelegenheit, bis zum 18.10.2018 zu den Anträgen der Antragstellerin aus dem Schriftsatz vom 25.09.2018 Stellung zu nehmen.
Sämtliche Verfahrensbeteiligte erhalten Gelegenheit, bis zum 18.10.2018 zu einer etwaigen Beiladung der Zuschlagsprätendenten für die zu vergebenden Fachlose C, E, G und K im Beschwerdeverfahren Stellung zu nehmen.
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