U (Kart) 24/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-26, U (Kart) 24/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-26, U (Kart) 24/17
U (Kart) 24/17Obergericht26.09.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 24/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-26
Aktenzeichen: U (Kart) 24/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0926.U.KART24.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. November 2017 verkündete Grundurteil des Landgerichts Dortmund (8 O 117/14 (Kart)) wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 8.991.347,27 € festgesetzt.
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