Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-26, U (Kart) 24/17

U (Kart) 24/17Obergericht26.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 24/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-26

Aktenzeichen: U (Kart) 24/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0926.U.KART24.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. November 2017 verkündete Grundurteil des Landgerichts Dortmund (8 O 117/14 (Kart)) wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 8.991.347,27 € festgesetzt.

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