Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-24, 5 StS 3/16

5 StS 3/16Obergericht24.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 StS 3/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-24

Aktenzeichen: 5 StS 3/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0924.5STS3.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Der Angeklagte ist schuldig des erpresserischen Menschenraubes in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit 56 Fällen des Kriegsverbrechens gegen Personen durch Folter, in einem Fall in Tateinheit mit 28 Fällen des Kriegsverbrechens gegen Personen durch Folter und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit vier Fällen des Kriegsverbrechens gegen Personen durch Folter, sowie eines weiteren erpresserischen Menschenraubes in vier tateinheitlich zusammentreffenden Fällen jeweils in Tateinheit mit vier Fällen des Kriegsverbrechens gegen Personen durch Folter, davon in einem Fall des erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Mord und Kriegsverbrechen gegen Personen durch Folter und Tötung.

Er wird zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Die besondere Schwere seiner Schuld wird festgestellt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

§§ 211 Abs. 1, Abs. 2 Gruppe 1 Variante 4, 239a Abs. 1 StGB, §§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3, Abs. 6 Nr. 2 VStGB, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB

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