Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-20, 3 AR 158/17

3 AR 158/17Obergericht20.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 AR 158/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-09-20

Aktenzeichen: 3 AR 158/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0920.3AR158.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Vollstreckung des Urteils des Bezirksgericht Parral/Chile vom16. November 2004 in Verbindung mit dem Urteil des Berufungsgerichts Talca/Chile vom 6. Januar 2011 und dem Urteil des Chilenischen Obersten Gerichtshofes vom 25. Januar 2013 wird für unzulässig erklärt.

Die Staatskasse hat die Kosten des Exequaturverfahrens einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

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