Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-28, VII - Verg 49/17

VII - Verg 49/17Obergericht28.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII - Verg 49/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-28

Aktenzeichen: VII - Verg 49/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0328.VII.VERG49.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland in Köln vom 18.10.2017 (VK VOB 25/17) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat, mit Ausnahme etwaiger Aufwendungen der Beigeladenen, welche diese selbst zu tragen hat, die Antragstellerin zu tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 80.000,- € festgesetzt.

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