Verg 32/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-28, Verg 32/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-28, Verg 32/17
Verg 32/17Obergericht28.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 32/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-28
Aktenzeichen: Verg 32/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0328.VERG32.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 09.07.2017 (VK 1 – 12/17) wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB hat die Antragstellerin zu tragen; hiervon ausgenommen sind etwaige der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren entstandene Kosten, die diese selbst zu tragen hat.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 35.000 € festgesetzt.
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