3 Kart 143/16 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-22, 3 Kart 143/16 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-22, 3 Kart 143/16 (V)
3 Kart 143/16 (V)Obergericht22.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 143/16 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-22
Aktenzeichen: 3 Kart 143/16 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0322.3KART143.16V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 05.10.2016 (BK4-16-160) wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzulegen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen der Beschwerdeführerin werden der Bundesnetzagentur auferlegt. Eine weitere Kostenerstattung erfolgt nicht.
Der Beschwerdewert wird auf 100.000 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.