VII-Verg 50/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-21, VII-Verg 50/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-21, VII-Verg 50/16
VII-Verg 50/16Obergericht21.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 50/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-21
Aktenzeichen: VII-Verg 50/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0321.VII.VERG50.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 28. Oktober 2016 (VK 1 - 33/16) wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren beträgt bis zu 125.000 Euro.
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