Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-21, VI - 2 U (Kart) 6/16

VI - 2 U (Kart) 6/16Obergericht21.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI - 2 U (Kart) 6/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-21

Aktenzeichen: VI - 2 U (Kart) 6/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0321.VI8211.2U.KART6.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 20.10.2014 (Az. 3 O 328/13) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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