2 RVs 15/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-20, 2 RVs 15/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-20, 2 RVs 15/18
2 RVs 15/18Obergericht20.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 RVs 15/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-20
Aktenzeichen: 2 RVs 15/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0320.2RVS15.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Revision wird als unzulässig verworfen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittels.
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