Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-15, 24 U 124/17

24 U 124/17Obergericht15.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 124/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-15

Aktenzeichen: 24 U 124/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0315.24U124.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger zu 1. und 2. gegen das am 20. Juli 2017 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

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