Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-14, U (Kart) 7/16

U (Kart) 7/16Obergericht14.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 7/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-14

Aktenzeichen: U (Kart) 7/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0314.U.KART7.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 11. Oktober 2016 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerinnen tragen die Kosten der Berufung.

III.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 30.000.000 € festgesetzt:

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