8 U 89/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-08, 8 U 89/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-08, 8 U 89/16
8 U 89/16Obergericht08.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 8 U 89/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-08
Aktenzeichen: 8 U 89/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0308.8U89.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.08.2016 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Az. 6 O 189/14 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils für den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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