18 U 157/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-07, 18 U 157/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-07, 18 U 157/16
18 U 157/16Obergericht07.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 157/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-07
Aktenzeichen: 18 U 157/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0307.18U157.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
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- Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.11.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (23 O 130/16) wird zurückgewiesen.
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- Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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- Die Revision wird zugelassen.
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