Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-07, 18 U 157/16

18 U 157/16Obergericht07.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 157/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-07

Aktenzeichen: 18 U 157/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0307.18U157.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

    1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.11.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (23 O 130/16) wird zurückgewiesen.
    1. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
    1. Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.