7 U 23/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-02, 7 U 23/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-02, 7 U 23/17
7 U 23/17Obergericht02.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 U 23/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-02
Aktenzeichen: 7 U 23/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0302.7U23.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.1.2017 verkündete Teilurteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Kleve zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf eine Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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