I-16 U 83/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-01, I-16 U 83/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-01, I-16 U 83/17
I-16 U 83/17Obergericht01.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 83/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-01
Aktenzeichen: I-16 U 83/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0301.I16U83.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Februar 2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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