Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-28, 19 U 17/17

19 U 17/17Obergericht28.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 19 U 17/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-28

Aktenzeichen: 19 U 17/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0228.19U17.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 04.07.2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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