I-2 U 20/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-22, I-2 U 20/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-22, I-2 U 20/17
I-2 U 20/17Obergericht22.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 20/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-22
Aktenzeichen: I-2 U 20/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0222.I2U20.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
- I. Auf die Berufung wird das am 20. April 2017 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
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II. Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
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III. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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IV. Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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V. Die Revision wird nicht zugelassen.
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VI. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 650.000,00 EUR festgesetzt, wovon 500.000,00 EUR auf die Berufung und 150.000,00 EUR auf die Anschlussberufung entfallen.
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