Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-20, 21 U 85/17

21 U 85/17Obergericht20.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 85/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-20

Aktenzeichen: 21 U 85/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0220.21U85.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 05.09.2017 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil und das angefochtene – landgerichtliche – Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung – wegen der Kosten – gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in selber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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