21 U 85/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-20, 21 U 85/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-20, 21 U 85/17
21 U 85/17Obergericht20.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 85/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-20
Aktenzeichen: 21 U 85/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0220.21U85.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 05.09.2017 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil und das angefochtene – landgerichtliche – Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung – wegen der Kosten – gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in selber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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